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   BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63   

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BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63 (https://dejure.org/1966,329)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1966 - V C 104.63 (https://dejure.org/1966,329)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1966 - V C 104.63 (https://dejure.org/1966,329)
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"Ein sonderlicher Haufen"

§§ 1 ff GjS, Bundeskompetenz für das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften folgt aus Art. 74 Nr. 7 GG (Anm. d. Red.: zweifelhafte, wenn auch vom BVerfG geteilte Auffassung)

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme der Druckschrift "Ein sonderlicher Haufen" (Untertitel: "Die Saga vom Sturmbataillon 500") in die Liste der jugendgefährdenden Schriften - Prüfung des Vorliegens einer kriegsverherrlichenden Schrift - Eignung einer Schrift zur sittlichen Jugendgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 74; GjS §§ 1, 2

Besprechungen u.ä.

  • fsf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verbot 'kriegsverherrlichender' Rundfunkangebote (Marc Liesching; tv diskurs 42/2007, S. 76-83)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 112
  • MDR 1966, 700
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63
    Es bedarf deshalb auch keiner Erörterung, ob das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften eine Rahmenvorschrift nach Art. 75 Nr. 2 GG darstellt (bejaht von Bettermann in ArchÖffR 1958 Bd. 83 S. 91 [109 f.]), ob das Gesetz sich auf Rahmenvorschriften beschränkt (offengelassen von Bettermann a.a.O.) und ob die den Ländern nach § 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 23. August 1962 (BGBl. I S. 597) zustehende Befugnis, die zur Antragstellung berechtigten obersten Jugendbehörden zu bestimmen, noch ausreicht, den Landesgesetzgebern im Sinne von BVerfGE 4, 115 [BVerfG 01.12.1954 - 2 BvG 1/54] Raum für Willensentscheidungen in der sachlichen Rechtsgestaltung übrig zu lassen.
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies zwar in BVerfGE 11, 234 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 125/60] nur für die §§ 6 Abs. 1, 5 Abs. 2, 21 Abs. 1 GjS ausdrücklich ausgesprochen.
  • BVerwG, 08.07.1964 - V C 172.62

    Rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Jugendamt und Ordnungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63
    Wie der erkennende Senat in BVerwGE 19, 94 [BVerwG 08.07.1964 - V C 172/62] eingehend dargelegt hat, umfaßt der Begriff der öffentlichen Fürsorge in Art. 74 Nr. 7 GG auch den Jugendschutz.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Zwar erfasst sie auch Regelungen des Jugendschutzes (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1971 - 2 BvL 10/70 - BVerfGE 31, 113 ; BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1966 - 5 C 104.63 - BVerwGE 23, 112 ).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Schriften steht der Bundesprüfstelle ein Beurteilungsspielraum zu (Abweichung von BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63]; 28, 223).

    Sie hat dabei den Grad der sittlichen Jugendgefährdung der Schrift und den Umfang ihrer Verbreitung zu berücksichtigen (Bestätigung von BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [122]).

    Zweifel an der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes und an der genügenden Bestimmtheit des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 (BGBl. I S. 497) mit späteren Änderungen - GjS - (Bauer, JZ 1965, 41; Bettermann, AöR 1958, Bd. 83 S. 91 [109 ff.]; von Xylander, RdJB 1968, 135 [137]) hat die Rechtsprechung zugunsten des Gesetzes geklärt (BVerfGE 11, 234 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 125/60] [237]; 30, 336; 31, 113; Beschluß vom 15. Juni 1971 - 1 BvR 191/63 - BVerwGE 23, 112 und 27, 21 [25]).

    Die Entscheidung der Prüfstelle geht im Sinne der bisherigen, von dem erkennenden Senat insoweit aufrechterhaltenen Rechtsprechung (BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [115]; 25, 318 [320]) davon aus, daß die Romanfortsetzungen durch ihre reißerische, zugleich aber auch verlockende Darstellung des scheinbar natürlichungezwungenen Lebens und Verhaltens der Hauptbeteiligten, vorwiegend im erotisch-sexuellen Bereich, zu einer sozialethischen Begriffsverwirrung Jugendlicher führen können.

    Dies reicht aus, um das Vorliegen eines Falles von geringer Bedeutung ermessensfehlerfrei zu verneinen (BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [122]).

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Zwar erfasst sie auch Regelungen des Jugendschutzes (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 1971 - 2 BvL 10/70 - BVerfGE 31, 113 ; BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1966 - 5 C 104.63 - BVerwGE 23, 112 ).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind im wesentlichen nur in drei Bereichen Beurteilungsermächtigungen anerkannt worden, nämlich bei Prüfungsentscheidungen, bei prüfungsähnlichen Entscheidungen besonders im Schulbereich und bei den Werturteilen der Dienstherren über ihre Beamten; gerade in seiner neueren Rechtsprechung ist das Gericht einer Ausweitung wiederholt entgegengetreten (vgl. die Nachweise und Erläuterungen bei Kellner in NJW 1966 S. 857 Fußn. 37; seither noch BVerwGE 23, 112: "Eignung zur Jugendgefährdung"; BVerwGE 23, 194: "Prädikatsentscheidungen der Filmbewertungsstelle"; BVerwGE 24, 60: "Denkmalswürdigkeit").
  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 39.84

    Indizierung einer das NS-Regime aufwertenden und rehabilitierenden Schrift

    Der erkennende Senat hält deshalb an der Rechtsprechung fest, wonach die Klausel des § 1 Abs. 2 Nr. 1 GjS nicht für eine vom Grundgesetz mißbilligte politische Tendenz in Anspruch genommen werden kann (vgl. BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63], Leitsatz 4).
  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Einschränkung der Zensur durch den

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [114]) ausgeführt hat, ist in Satz 2 das Wort "unsittlich" nicht im allgemeinen ethischen, sondern im sexuellen Sinne zu verstehen.

    Dabei hält der Senat daran fest, daß unter einer sittlichen Gefährdung im Sinne des Satzes 1 eine sozialethische Begriffsverwirrung zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [114]).

  • OLG Köln, 21.07.1970 - Ss 110/70
    Einem Kind - bis einschließlich 13 Jahre (§ 1 Abs. 4 GjS) - oder einem Jugendlichen - bis einschließlich 17 Jahre (§ 1 Abs. 4 GjS) - droht dann sittlicher Schaden, wenn die Gefahr besteht, sein Erziehungsziel in geistiger, seelisch-charakterlicher oder gesellschaftlicher Hinsicht zu verfehlen (vgl. im einzelnen BGHSt 8, 80 [83] = NJW 55, 1287 ; BVerwGE 23, 112 [114] ; 25, 318 [320] NJW 67, 1483 ; Portrykus in Erbs, Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 GjS Anm. 3; Eckhardt, DVBl. 69, 857).

    In diesem Sinne sind die von BGHSt 8, 80 [83] = NJW 55, 1278 als Erziehungsleitbild bezeichnete christlich-abendländische Weltanschauung und die unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung entsprechenden sittlichen Wertvorstellungen zu deuten und mit diesem Inhalt ist auch zu verstehen die von BVerwGE 23, 112 [114] ; 25, 318 [320] = NJW 67, 1483 angeführte Gefahr einer sittlichen Fehlhaltung gegenüber Erscheinungen des menschlichen Lebens, insbesondere des Gemeinschaftslebens, die Gefahr einer sozialethischen Begriffsverwirrung.

    Die zitierten Sätze sind zwar nicht unzüchtig i. S. von § 184 StGB und verstoßen demnach nicht gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 GjS (vgl. BVerwGE 23, 112 [114] ; 25, 318 [320] = NJW 67, 1483 .

  • BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 4.87

    Indizierung von Fernsehsendungen durch die Bundesprüfstelle

    Sie ergibt sich hier wie sonst allgemein beim Jugendschutz aus Art. 74 Nr. 1, 7 und 11 GG (BVerwGE 23, 112 ; BVerfGE 31, 113 ).
  • BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67

    Erledigung des Indizierungsverfahrens durch Einziehung und Unbrauchbarmachung im

    Denn nach dem Grundsatzurteil des erkennenden Senats vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63]) ist die Kriegsverherrlichung geeignet, gerade den bewährungsbereiten, im übrigen also keineswegs sozial-ethisch besonders labilen Teil der Jugend sittlich zu gefährden.

    Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [117, 118]) auf die Frage, ob in der Bundesrepublik ein Buch nicht erscheinen und allen Bevölkerungsteilen zugänglich sein dürfe, das Ereignisse, Verhältnisse und des Verhalten von Angehörigen einer Truppe der Waffen-SS wirklichkeitsgetreu aufzeichne, geantwortet hat, ist gegen eine sachliche, unpathetisch-nüchterne Darstellung der betreffenden Ereignisse, Verhältnisse und Verhaltensweisen in der Tat keine Einwendung zu erheben.

  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 181.65

    Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften - Aufnahme einer Druckschrift in die

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [114]) ausgeführt hat, ist in Satz 2 das Wort "unsittlich" nicht im allgemeinen ethischen, sondern im sexuellen Sinne zu verstehen.

    Dabei hält der Senat daran fest, daß unter einer sittlichen Gefährdung im Sinne des Satzes 1 eine sozial-ethische Begriffsverwirrung zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [114]).

  • OLG Köln, 16.09.1993 - 7 U 72/92

    Computerspiel U-Boot-Krieg - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff,

  • VG Hamburg, 18.11.2022 - 14 E 2791/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis zum

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86

    Jugendschutz - Jugendgefährdung - Bundesprüfstelle - Beurteilungsspielraum

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 41.70

    Rechtmäßigkeit der Aufnahme einer Illustrierten in die Liste der

  • VG Köln, 12.01.2011 - 22 K 3151/08

    Aufnahme eines Kataloges mit Büchern, Tonträgern sowie Videos und DVDs in die

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.04.1988 - NDH A (1) 6/86
  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 1.64

    Aufnahme eines Romans in die Liste der jugendgefährdenden Schriften

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